So wird der geldwerte Vorteil berechnet
Darf ein Firmenwagen privat genutzt werden, ist das ein Teil des Arbeitslohns. Bei der 1-%-Regel wird jeden Monat 1 % des Bruttolistenpreises angesetzt. Fahren Sie mit dem Wagen zur Arbeit, kommen 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer hinzu – oder, wenn Sie selten ins Büro fahren, 0,002 % je Kilometer und Fahrt, höchstens für 180 Fahrten im Jahr.
Bemessung = Listenpreis × Faktor (1; ½; ¼), auf volle 100 € abgerundet Vorteil = 1 % × Bemessung + 0,03 % × Bemessung × km − Zuzahlung Netto-Verlust = Netto ohne Wagen − (Netto mit Vorteil − Vorteil)
Der Vorteil erhöht Lohnsteuer und Sozialbeiträge, wird Ihnen aber nicht ausgezahlt. Deshalb ziehen wir ihn vom Netto wieder ab. Der Unterschied zum Netto ohne Firmenwagen ist das, was Sie der Wagen wirklich kostet.
Elektroautos und Plug-in-Hybride
- Reine Elektroautos mit Anschaffung ab Juli 2025 und einem Listenpreis bis 100.000 € werden mit einem Viertel angesetzt („0,25-%-Regel“). Von 2024 bis Juni 2025 lag die Grenze bei 70.000 €, von 2020 bis 2023 bei 60.000 €. Teurere Elektroautos werden zur Hälfte angesetzt.
- Plug-in-Hybride werden zur Hälfte angesetzt, wenn sie höchstens 50 g CO₂ je km ausstoßen oder eine Mindestreichweite elektrisch erreichen: 80 km bei Anschaffung ab 2025, 60 km bei 2022 bis 2024.
Den geminderten Listenpreis runden wir anschließend auf volle 100 € ab. Einige Rechner runden vor der Minderung; das kann wenige Cent ausmachen.
Beispiele
Ein Benziner mit 45.678,00 € Listenpreis und 20 km Arbeitsweg ergibt einen geldwerten Vorteil von 729,60 €. Bei 4.000 € brutto in Steuerklasse I sinkt die Auszahlung dadurch um 344,18 € im Monat. Ein Elektroauto für 65.000,00 € kostet dieselbe Person nur 120,63 €. Liegt der Listenpreis über 100.000 €, etwa bei 105.000,00 €, gilt die Hälfte: 840,00 € Vorteil im Monat.
| Fahrzeug | Listenpreis | Geldwerter Vorteil | Netto-Verlust |
|---|---|---|---|
| Benziner | 35.000,00 € | 560,00 € | 262,96 € |
| Benziner | 50.000,00 € | 800,00 € | 378,16 € |
| Plug-in-Hybrid (Kriterien erfüllt) | 50.000,00 € | 400,00 € | 187,00 € |
| Elektroauto | 50.000,00 € | 200,00 € | 92,91 € |
| Elektroauto | 90.000,00 € | 360,00 € | 168,05 € |
Quellen
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
- § 8 Abs. 2 EStG
- § 52 Abs. 12 EStG (Anwendungszeiträume)
- BMF-Schreiben vom 03.03.2022 zur Überlassung eines Kraftfahrzeugs (Zusammenfassung DATEV)
Häufige Fragen
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Ein Sachbezug, den Sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt erhalten – hier die private Nutzung des Firmenwagens. Er wird wie Lohn versteuert und verbeitragt, obwohl kein Geld fließt.
Wann gilt die 0,25-%-Regel für Elektroautos?
Für reine Elektroautos, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden und höchstens 100.000 € Bruttolistenpreis haben. Bei früherer Anschaffung gelten 70.000 € (2024 bis Juni 2025) oder 60.000 € (2020 bis 2023).
0,03 % oder 0,002 % – was ist günstiger?
Die Einzelbewertung mit 0,002 % je Kilometer und Fahrt lohnt sich, wenn Sie im Schnitt weniger als 15 Tage im Monat ins Büro fahren. Der Rechner zeigt den Vergleich unter dem Ergebnis.
Mindert meine Zuzahlung den geldwerten Vorteil?
Ja. Ein laufendes Nutzungsentgelt wird vom Vorteil abgezogen, aber nur bis null. Ein höheres Entgelt führt weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten. Einmalige Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten können auf die Nutzungsdauer verteilt werden.
Kann ich zusätzlich die Pendlerpauschale absetzen?
Ja. Die Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer steht Ihnen auch mit Firmenwagen zu, weil Sie den Arbeitsweg über die 0,03 % bereits versteuern. Rechnen Sie mit dem Pendlerpauschale-Rechner.
Lohnt sich ein Firmenwagen statt mehr Gehalt?
Das hängt davon ab, was ein vergleichbares privates Auto kosten würde: Wertverlust, Versicherung, Wartung und Kraftstoff. Ist das mehr als der Netto-Verlust, den der Rechner zeigt, ist der Firmenwagen finanziell meist günstiger.