Was sich 2026 geändert hat
Bis 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 €, erst ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 gilt seit dem 1. Januar 2026 für jeden Kilometer der einheitliche Satz von 0,38 €. Davon profitieren vor allem Beschäftigte mit kurzen Wegen.
So wird gerechnet
Pauschale = volle km × 0,38 € × Arbeitstage vor Ort Höchstbetrag = 4.500 € pro Jahr (gilt nicht mit eigenem/überlassenem Auto) Wirkung = Werbungskosten gesamt − 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag Ersparnis = ESt(zvE) − ESt(zvE − Wirkung) (Tarif § 32a EStG 2026)
Gezählt wird nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird jedem automatisch abgezogen. Die Pendlerpauschale bringt deshalb nur etwas, soweit Ihre Werbungskosten zusammen diesen Betrag übersteigen. Der Rechner berechnet die Ersparnis mit dem echten Einkommensteuertarif 2026 statt mit einem geschätzten Steuersatz.
Beispiel
Bei 30 km und 220 Arbeitstagen beträgt die Pauschale 2.508,00 € – nach der alten Regel wären es 2.156,00 € gewesen. 1.278,00 € davon wirken über den Pauschbetrag hinaus. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € (ledig) spart das 402,00 € Einkommensteuer im Jahr.
| Entfernung | Pauschale 2026 | nach Regel 2025 | über dem Pauschbetrag | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|
| 5 km | 418,00 € | 330,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 10 km | 836,00 € | 660,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 15 km | 1.254,00 € | 990,00 € | 24,00 € | 8,00 € |
| 20 km | 1.672,00 € | 1.320,00 € | 442,00 € | 147,00 € |
| 30 km | 2.508,00 € | 2.156,00 € | 1.278,00 € | 424,00 € |
| 40 km | 3.344,00 € | 2.992,00 € | 2.114,00 € | 698,00 € |
| 50 km | 4.180,00 € | 3.828,00 € | 2.950,00 € | 970,00 € |
Homeoffice und Pendeln
Für Tage im Homeoffice gibt es 6 € pauschal, höchstens 1.260 € im Jahr. An einem Tag können Sie nur eines von beidem ansetzen – es sei denn, Ihnen steht für die Arbeit kein anderer Arbeitsplatz dauerhaft zur Verfügung. Tragen Sie deshalb nur die Tage ein, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind.
Quellen
- § 9 EStG (Werbungskosten, Entfernungspauschale)
- § 9a EStG (Arbeitnehmer-Pauschbetrag)
- § 32a EStG (Einkommensteuertarif)
- Bundestag, Drucksache 21/1974 (Steueränderungsgesetz 2025)
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
0,38 € für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ab dem ersten Kilometer, für jeden Arbeitstag vor Ort.
Wird die Hin- und Rückfahrt gezählt?
Nein. Maßgeblich ist nur die einfache Entfernung. Bei 15 km Arbeitsweg setzen Sie 15 km an, nicht 30 km.
Gilt die Grenze von 4.500 € auch mit dem Auto?
Nein. Wer mit dem eigenen oder einem überlassenen Auto fährt, kann auch mehr als 4.500 € ansetzen. Die Grenze gilt für Bus, Bahn, Fahrrad oder Mitfahrer in Fahrgemeinschaften.
Wie viel Steuern spare ich wirklich?
Nur der Teil Ihrer Werbungskosten, der über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegt, senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Ersparnis hängt dann von Ihrem Grenzsteuersatz ab. Der Rechner berechnet sie mit dem Tarif 2026.
Kann ich am selben Tag Homeoffice und Pendeln ansetzen?
In der Regel nicht. Eine Ausnahme gilt, wenn Ihnen für die betriebliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Was ist die Mobilitätsprämie?
Eine Zahlung für Pendler mit sehr geringem Einkommen, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Sie wird für Entfernungen ab dem 21. Kilometer gewährt und mit der Steuererklärung beantragt. Der Rechner berechnet sie nicht.