Wie der Übergangsbereich funktioniert
Die Beiträge werden nicht vom tatsächlichen Lohn berechnet, sondern von einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme. Direkt über 603 € ist Ihr Anteil fast null und steigt dann gleitend an, bis er bei 2.000 € den normalen Sätzen entspricht. Der Arbeitgeber trägt im Gegenzug einen größeren Teil.
BE_gesamt = F × 603 + (2.000/1.397 − 603/1.397 × F) × (Lohn − 603) BE_AN = 2.000/1.397 × (Lohn − 603) F (2026) = 28 % ÷ 42,3 % = 0,6619 Gesamtbeitrag je Zweig aus BE_gesamt; Ihr Anteil aus BE_AN; Rest trägt der Arbeitgeber
Bei 1.200,00 € brutto zahlen Sie 185,89 € statt 261,00 € Sozialbeiträge. Lohnsteuer fällt in Steuerklasse I bei diesem Lohn nicht an; netto bleiben 1.014,11 €.
| Brutto | Ihre Beiträge | bei vollen Sätzen | Netto | Arbeitgeberanteil |
|---|---|---|---|---|
| 700,00 € | 30,20 € | 152,25 € | 669,80 € | 186,49 € |
| 900,00 € | 92,48 € | 195,75 € | 807,52 € | 222,85 € |
| 1.100,00 € | 154,76 € | 239,25 € | 945,24 € | 259,27 € |
| 1.300,00 € | 217,03 € | 282,75 € | 1.082,97 € | 295,64 € |
| 1.500,00 € | 279,32 € | 326,25 € | 1.211,43 € | 332,01 € |
| 1.700,00 € | 341,59 € | 369,75 € | 1.321,83 € | 368,41 € |
| 1.900,00 € | 403,86 € | 413,25 € | 1.426,56 € | 404,80 € |
| 2.000,00 € | 435,00 € | 435,00 € | 1.476,84 € | 423,00 € |
Keine Nachteile bei der Rente
Obwohl Sie weniger einzahlen, erhalten Sie Rentenansprüche aus Ihrem vollen Lohn. Eine Option, auf diese Aufwertung zu verzichten, gibt es seit 2019 nicht mehr. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen in vollem Umfang.
Keine Auswirkung auf die Lohnsteuer
Der Übergangsbereich gilt nur für die Sozialversicherung. Die Lohnsteuer wird ganz normal vom tatsächlichen Lohn berechnet. In den Steuerklassen I, II und IV fällt bei einem Midijob meist keine Lohnsteuer an, in den Klassen V und VI dagegen schon.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Übergangsbereich, mit Excel-Rechner
- § 20 SGB IV
- Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: Rundschreiben zu den Rechengrößen 2026 (Faktor F)
Häufige Fragen
Was ist der Übergangsbereich?
Der Lohnbereich von 603,01 € bis 2.000 € im Monat. Bis 2019 hieß er Gleitzone. Beschäftigte zahlen hier ermäßigte Sozialbeiträge, sind aber voll kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert.
Wie wird der Faktor F berechnet?
F ist 28 % geteilt durch die Summe der durchschnittlichen Beitragssätze aller Versicherungszweige. 2026 sind das 42,3 %, also F = 0,6619. Der Faktor wird jedes Jahr neu festgelegt.
Zahle ich im Midijob weniger Lohnsteuer?
Nein. Der Übergangsbereich wirkt nur in der Sozialversicherung. Die Lohnsteuer hängt wie sonst von Lohn und Steuerklasse ab.
Gilt der Übergangsbereich für Azubis?
Nein. Für Auszubildende werden die Beiträge immer vom vollen Lohn berechnet.
Was gilt bei zwei Jobs?
Die Löhne aus allen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Liegt die Summe im Übergangsbereich, gilt die Ermäßigung für alle Jobs. Für den zweiten Job wird die Lohnsteuer in Steuerklasse VI berechnet.