Midijob-Rechner: Brutto-Netto im Übergangsbereich

Rechnet Ihr Netto bei einem Lohn zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat. Im Übergangsbereich – früher Gleitzone – zahlen Sie ermäßigte Sozialbeiträge, sind aber voll versichert.

Gehalt
€
Übergangsbereich 2026: 603,01 € bis 2.000 €.
Steuermerkmale
Klasse IV mit Faktor wird nicht unterstützt.
Bestimmt Kirchensteuersatz und die Pflegeversicherung in Sachsen.
Kirchensteuerpflichtig?
Steht auf Ihrer Lohnabrechnung (oft „Kfb“ oder „Kinderfreibetragszähler“). Er senkt nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer.
Sozialversicherung
Für die Pflegeversicherung zählt jedes Kind, auch volljährige, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.
Ab dem 2. Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag.
Ab 23 Jahren zahlen Kinderlose einen Zuschlag zur Pflegeversicherung.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Den genauen Satz nennt Ihre Krankenkasse.

Ergebnis

Sie haben Eingaben geändert. Das Ergebnis gilt noch für die vorherigen Werte – bitte neu berechnen.

Nettolohn im Monat1.014,11 €Ersparnis durch den Übergangsbereich: 75,11 € weniger Sozialbeiträge als bei vollen Sätzen.

Bemessungsgrundlagen im Übergangsbereich
Tatsächlicher Lohn (Arbeitsentgelt)1.200,00 €
Beitragspflichtige Einnahme gesamtFaktor F 0,6619 (2026)1.083,25 €
Beitragspflichtige Einnahme Arbeitnehmeranteil854,69 €
Ihre Sozialbeiträgestatt 261,00 € bei vollen Sätzen185,89 €
Arbeitgeberanteil277,46 €
Ihre Abrechnung
Bruttolohn1.200,00 €
Steuern
LohnsteuerSteuerklasse I0,00 €
Solidaritätszuschlagunter der Freigrenze0,00 €
Kirchensteuernicht kirchensteuerpflichtig0,00 €
Sozialversicherung
Krankenversicherung8,75 % Arbeitnehmeranteil inkl. halbem Zusatzbeitrag, Übergangsbereich: bemessen von 854,69 €− 74,78 €
Pflegeversicherung2,4 % Arbeitnehmeranteil, inkl. Kinderlosenzuschlag, Übergangsbereich: bemessen von 854,69 €− 20,51 €
Rentenversicherung9,3 %, Übergangsbereich: bemessen von 854,69 €− 79,49 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %, Übergangsbereich: bemessen von 854,69 €− 11,11 €
Nettolohn1.014,11 €

Rechenstand 2026: Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, Beiträge nach den Sätzen und Grenzen 2026. Unverbindlich, ohne Gewähr. Methodik und Quellen

Was dieser Rechner nicht abdeckt
  • Auszubildende: Für sie gilt der Übergangsbereich nicht
  • mehrere Beschäftigungen: Die Löhne werden zusammengerechnet; geben Sie die Summe ein
  • Minijobs bis 603 € – dafür gibt es den Minijob-Rechner

Wie der Übergangsbereich funktioniert

Die Beiträge werden nicht vom tatsächlichen Lohn berechnet, sondern von einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme. Direkt über 603 € ist Ihr Anteil fast null und steigt dann gleitend an, bis er bei 2.000 € den normalen Sätzen entspricht. Der Arbeitgeber trägt im Gegenzug einen größeren Teil.

BE_gesamt = F × 603 + (2.000/1.397 − 603/1.397 × F) × (Lohn − 603)
BE_AN     = 2.000/1.397 × (Lohn − 603)
F (2026)  = 28 % ÷ 42,3 % = 0,6619
Gesamtbeitrag je Zweig aus BE_gesamt; Ihr Anteil aus BE_AN; Rest trägt der Arbeitgeber

Bei 1.200,00 € brutto zahlen Sie 185,89 € statt 261,00 € Sozialbeiträge. Lohnsteuer fällt in Steuerklasse I bei diesem Lohn nicht an; netto bleiben 1.014,11 €.

Midijob 2026: Sozialbeiträge und Netto im Monat (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, kinderlos, NRW, Zusatzbeitrag 2,9 %)
BruttoIhre Beiträgebei vollen SätzenNettoArbeitgeberanteil
700,00 €30,20 €152,25 €669,80 €186,49 €
900,00 €92,48 €195,75 €807,52 €222,85 €
1.100,00 €154,76 €239,25 €945,24 €259,27 €
1.300,00 €217,03 €282,75 €1.082,97 €295,64 €
1.500,00 €279,32 €326,25 €1.211,43 €332,01 €
1.700,00 €341,59 €369,75 €1.321,83 €368,41 €
1.900,00 €403,86 €413,25 €1.426,56 €404,80 €
2.000,00 €435,00 €435,00 €1.476,84 €423,00 €

Keine Nachteile bei der Rente

Obwohl Sie weniger einzahlen, erhalten Sie Rentenansprüche aus Ihrem vollen Lohn. Eine Option, auf diese Aufwertung zu verzichten, gibt es seit 2019 nicht mehr. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen in vollem Umfang.

Keine Auswirkung auf die Lohnsteuer

Der Übergangsbereich gilt nur für die Sozialversicherung. Die Lohnsteuer wird ganz normal vom tatsächlichen Lohn berechnet. In den Steuerklassen I, II und IV fällt bei einem Midijob meist keine Lohnsteuer an, in den Klassen V und VI dagegen schon.

Quellen

Häufige Fragen

Was ist der Übergangsbereich?

Der Lohnbereich von 603,01 € bis 2.000 € im Monat. Bis 2019 hieß er Gleitzone. Beschäftigte zahlen hier ermäßigte Sozialbeiträge, sind aber voll kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert.

Wie wird der Faktor F berechnet?

F ist 28 % geteilt durch die Summe der durchschnittlichen Beitragssätze aller Versicherungszweige. 2026 sind das 42,3 %, also F = 0,6619. Der Faktor wird jedes Jahr neu festgelegt.

Zahle ich im Midijob weniger Lohnsteuer?

Nein. Der Übergangsbereich wirkt nur in der Sozialversicherung. Die Lohnsteuer hängt wie sonst von Lohn und Steuerklasse ab.

Gilt der Übergangsbereich für Azubis?

Nein. Für Auszubildende werden die Beiträge immer vom vollen Lohn berechnet.

Was gilt bei zwei Jobs?

Die Löhne aus allen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Liegt die Summe im Übergangsbereich, gilt die Ermäßigung für alle Jobs. Für den zweiten Job wird die Lohnsteuer in Steuerklasse VI berechnet.