Minijob-Rechner 2026 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Zeigt für einen 603-€-Job, was beim Minijobber ankommt und was der Arbeitgeber an Pauschalabgaben zahlt – für Betriebe und Privathaushalte, mit Prüfung der Höchststunden beim Mindestlohn.

Minijob 2026: bis 603 € im Monat (7.236 € im Jahr). Ab 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 633 €.

Minijob
Art des Minijobs
€
Höchstens 603 € im Monat (2026).
€/Std.
Für die Prüfung der Höchststunden und des Mindestlohns.
Merkmale
Krankenversicherung des Minijobbers
%
Beitrag Ihrer Berufsgenossenschaft in % des Lohns, falls bekannt.

Ergebnis

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Auszahlung an den Minijobber im Monat482,00 €Der Arbeitgeber zahlt insgesamt 655,85 € (Lohn plus 155,85 € Abgaben). Im Jahr: 6.000,00 € Lohn.

Abgaben des Arbeitgebers (gewerblicher Minijob)
Pauschalbeitrag Krankenversicherung13 %65,00 €
Pauschalbeitrag Rentenversicherung15 %75,00 €
Pauschsteuer2 %, inkl. Soli und Kirchensteuer10,00 €
Umlage U1 (Krankheit)0,8 %4,00 €
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 %1,10 €
Insolvenzgeldumlage0,15 %0,75 €
UnfallversicherungBerufsgenossenschaft, nicht angegeben0,00 €
Abgaben gesamt155,85 €
Abzüge beim Minijobber
Monatslohn500,00 €
Eigenanteil Rentenversicherung3,6 %− 18,00 €
Auszahlung482,00 €

Bei 13,90 € pro Stunde entspricht der Lohn 35,97 Stunden im Monat. Höchstens 43,38 Stunden sind möglich, ohne die 603-€-Grenze zu überschreiten.

Rechenstand 2026: Abgabesätze der Minijob-Zentrale. Unverbindlich, ohne Gewähr. Methodik und Quellen

Was dieser Rechner nicht abdeckt
  • kurzfristige Beschäftigungen (bis 70 Arbeitstage im Jahr) – sie sind beitragsfrei, aber anders geregelt
  • mehrere Minijobs gleichzeitig: Die Löhne werden zusammengerechnet
  • individuelle Versteuerung nach Steuerklasse statt Pauschsteuer
  • Minijobs im Übergangsbereich, über 603 € – dafür gibt es den Midijob-Rechner

Wer was zahlt

Beim Minijob trägt der Arbeitgeber fast alle Abgaben als Pauschale. Im gewerblichen Minijob sind das 13 % Krankenversicherung (nur wenn die Person gesetzlich versichert ist), 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer sowie Umlagen. Im Privathaushalt sind die Pauschalen deutlich niedriger: je 5 % Kranken- und Rentenversicherung und 1,6 % Unfallversicherung.

Der Minijobber zahlt nur einen Eigenanteil zur Rentenversicherung: 3,6 % im Betrieb, 13,6 % im Privathaushalt. Wer das nicht möchte, kann sich auf Antrag befreien lassen – verzichtet dann aber auf Rentenansprüche, etwa auf Wartezeiten für eine Reha oder die Erwerbsminderungsrente.

Abgaben 2026 im Vergleich
gewerblichPrivathaushalt
Krankenversicherung (AG)13 %5 %
Rentenversicherung (AG)15 %5 %
Pauschsteuer2 %2 %
Umlage U1 / U20,80 % / 0,22 %0,80 % / 0,22 %
Insolvenzgeldumlage0,15 %–
UnfallversicherungBerufsgenossenschaft1,6 %
Eigenanteil Minijobber (RV)3,6 %13,6 %

Beispiele

Bei einem gewerblichen Minijob mit 603 € zahlt der Arbeitgeber 187,95 € Abgaben (ohne BG). Der Minijobber erhält 581,29 €. Eine Haushaltshilfe mit 300 € kostet den Privathaushalt nur 43,86 € zusätzlich; die Hilfe erhält 259,20 €.

Bei sehr kleinen Löhnen gilt in der Rentenversicherung eine Mindestbemessungsgrundlage von 175 €. Wer nur 100 € verdient und nicht befreit ist, zahlt deshalb 17,55 € Eigenanteil statt 3,60 €.

Wie viele Stunden sind erlaubt?

Mit dem Mindestlohn von 13,90 € sind 2026 höchstens 43,38 Stunden im Monat möglich (603 € ÷ 13,90 €). Steigt der Stundenlohn, sinkt die zulässige Stundenzahl. Ab 2027 gelten 633 € und 14,60 € – das ergibt ebenfalls rund 43 Stunden.

Was beim Überschreiten der Grenze passiert

Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Jahres ist erlaubt, solange der Lohn in diesen Monaten höchstens 1.206 € beträgt – etwa bei einer Krankheitsvertretung. Wer regelmäßig mehr verdient, ist kein Minijobber mehr, sondern im Übergangsbereich versicherungspflichtig beschäftigt.

Quellen

Häufige Fragen

Wer zahlt beim Minijob die Lohnsteuer?

In der Regel der Arbeitgeber, als Pauschsteuer von 2 % des Lohns. Darin sind Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer enthalten. Der Arbeitgeber darf die Pauschsteuer vertraglich auf den Minijobber abwälzen – dann sinkt die Auszahlung um diese 2 %.

Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?

Beim Mindestlohn von 13,90 € höchstens 43,38 Stunden im Monat. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger. Maßgeblich ist der Lohn, nicht die Stundenzahl.

Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?

Nicht, wenn der Arbeitgeber die 2-%-Pauschsteuer zahlt. Pauschal versteuerter Lohn bleibt in der Einkommensteuererklärung außen vor. Anders ist es, wenn der Minijob individuell nach Steuerklasse abgerechnet wird.

Lohnt sich die Befreiung von der Rentenversicherung?

Sie bringt im Betrieb 3,6 % mehr Auszahlung, bei 603 € also gut 21 €. Dafür entfallen Rentenansprüche und Pflichtbeitragszeiten, die zum Beispiel für die Riester-Förderung oder eine Erwerbsminderungsrente zählen.

Was ist der Unterschied zu einem kurzfristigen Minijob?

Ein kurzfristiger Minijob ist auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt und darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Dafür gibt es keine Verdienstgrenze und keine Sozialabgaben. Diesen Fall berechnet der Rechner nicht.

Was ändert sich 2027?

Mit dem Mindestlohn von 14,60 € steigt die Minijob-Grenze am 1. Januar 2027 auf 633 € im Monat. Der Rechner wird dann aktualisiert, sobald alle Abgabesätze für 2027 feststehen.