Was zu den Lohnkosten gehört
Für jeden Euro Bruttolohn zahlt der Arbeitgeber zusätzlich seinen Teil der Sozialversicherung und mehrere Umlagen. Diese Lohnnebenkosten erscheinen nicht auf der Gehaltsabrechnung der Beschäftigten, gehören aber zu den tatsächlichen Kosten eines Arbeitsplatzes.
- Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags der Kasse, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat
- Pflegeversicherung: 1,8 % (in Sachsen 1,3 %). Den Kinderlosenzuschlag tragen die Beschäftigten allein.
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: 9,3 % und 1,3 %, bis 8.450 € im Monat
- U1: Umlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, nur in Betrieben mit höchstens 30 Beschäftigten. Satz und Erstattungsquote legt die Krankenkasse fest.
- U2: Umlage für Mutterschaftsleistungen, für alle Arbeitgeber, ebenfalls kassenabhängig
- U3: Insolvenzgeldumlage von 0,15 %; Privathaushalte und öffentliche Arbeitgeber zahlen sie nicht
- Berufsgenossenschaft: Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, abhängig von Branche und Gefahrtarif und einmal jährlich abgerechnet
Beispiel
Bei 3.500,00 € brutto im Monat zahlt ein Kleinbetrieb mit den TK-Umlagesätzen 740,25 € Sozialversicherung und 94,15 € Umlagen. Die Gesamtkosten liegen bei 4.334,40 € – 23,8 % über dem Brutto. Die beschäftigte Person erhält davon in Steuerklasse I 2.333,25 € netto.
| Brutto | Lohnnebenkosten | Gesamtkosten | Netto Beschäftigte/r (Kl. I) |
|---|---|---|---|
| 1.200,00 € | 309,74 € | 1.509,74 € | 1.014,11 € |
| 2.000,00 € | 476,80 € | 2.476,80 € | 1.476,84 € |
| 2.500,00 € | 596,00 € | 3.096,00 € | 1.768,92 € |
| 3.500,00 € | 834,40 € | 4.334,40 € | 2.333,25 € |
| 4.500,00 € | 1.072,80 € | 5.572,80 € | 2.871,09 € |
| 6.000,00 € | 1.410,62 € | 7.410,62 € | 3.641,58 € |
| 9.000,00 € | 1.736,23 € | 10.736,23 € | 5.181,95 € |
Midijob: Hier zahlt der Arbeitgeber mehr
Im Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € werden die Beiträge der Beschäftigten ermäßigt. Der Arbeitgeber trägt dafür einen größeren Teil des Gesamtbeitrags. Bei 1.200,00 € brutto sind es 277,46 € Arbeitgeberanteil – mehr als die Hälfte der normalen Beitragssätze ergäbe. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.
Budget rückwärts rechnen
Wählen Sie „Bruttogehalt für ein Budget“, wenn Sie wissen, wie viel eine Stelle insgesamt kosten darf. Der Rechner sucht dann das höchste Brutto, dessen Gesamtkosten in das Budget passen.
So rechnen wir
Gesamtkosten = Brutto + AG-Anteile KV/PV/RV/AV + U1 + U2 + U3 + BG Basis U1, U2, U3 = Brutto, höchstens 8.450 € (Beitragsbemessungsgrenze RV) Übergangsbereich: AG-Anteil = Gesamtbeitrag aus BE_gesamt − AN-Anteil aus BE_AN
Die Arbeitgeberanteile berechnen wir mit derselben Engine wie den Brutto-Netto-Rechner. Die Umlagesätze sind Beispielwerte der Techniker Krankenkasse für 2026. Andere Kassen haben andere Sätze und können sie auch unterjährig ändern; tragen Sie deshalb den Satz Ihrer Kasse ein.
Quellen
- TK: Höhe der Umlagesätze U1 und U2 2026
- TK: Insolvenzgeldumlage 2026
- Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
- Deutsche Rentenversicherung: Übergangsbereich
Häufige Fragen
Wie viel kostet ein Mitarbeiter mit 3.500 € brutto?
Rund 4.334,40 € im Monat, wenn der Betrieb U1-pflichtig ist und die Umlagesätze der TK gelten – ohne Berufsgenossenschaft. Hinzu kommen in der Praxis Kosten wie Arbeitsplatz, Weiterbildung oder Sonderzahlungen.
Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 2026?
Bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 % sind es 21,15 % des Bruttolohns: 8,75 % Kranken-, 1,8 % Pflege-, 9,3 % Renten- und 1,3 % Arbeitslosenversicherung – jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Dazu kommen die Umlagen.
Muss jeder Betrieb die Umlage U1 zahlen?
Nein. U1 zahlen nur Arbeitgeber mit in der Regel höchstens 30 Beschäftigten. Sie bekommen dafür im Krankheitsfall einen Teil der Lohnfortzahlung erstattet. U2 zahlen dagegen alle Arbeitgeber.
Zahlt der Arbeitgeber den Kinderlosenzuschlag?
Nein. Die 0,6 Prozentpunkte Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren tragen die Beschäftigten allein. Der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung bleibt bei 1,8 %.
Warum steigen die Kosten über der Beitragsbemessungsgrenze langsamer?
Oberhalb von 5.812,50 € (Kranken- und Pflegeversicherung) und 8.450 € (Renten- und Arbeitslosenversicherung) im Monat fallen auf weitere Gehaltsanteile keine Beiträge mehr an – weder für Beschäftigte noch für den Arbeitgeber.
Sind die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber absetzbar?
Arbeitgeberanteile, Umlagen und BG-Beiträge sind Betriebsausgaben. Das senkt den Gewinn, nicht aber die Kosten selbst. Die steuerliche Wirkung hängt von der Rechtsform und dem Steuersatz des Unternehmens ab.