Arbeitgeberkosten-Rechner: Was kostet ein Mitarbeiter wirklich?

Berechnet die Gesamtkosten eines Arbeitsplatzes für 2026: Bruttolohn, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen U1, U2 und U3 – und zeigt zugleich, was beim Beschäftigten netto ankommt.

Gehalt
Was möchten Sie berechnen?
Zeitraum
€
Umlagen und Unfallversicherung
Nur dann ist die Umlage U1 für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit zu zahlen.
%
Kassenabhängig. Vorgabe: TK 2026, Erstattung 70 %.
%
Kassenabhängig. Vorgabe: TK 2026.
%
Hängt von Branche und Gefahrtarif ab. Leer lassen, wenn unbekannt.
Steuermerkmale
Klasse IV mit Faktor wird nicht unterstützt.
Bestimmt Kirchensteuersatz und die Pflegeversicherung in Sachsen.
Kirchensteuerpflichtig?
Steht auf Ihrer Lohnabrechnung (oft „Kfb“ oder „Kinderfreibetragszähler“). Er senkt nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer.
Sozialversicherung
Für die Pflegeversicherung zählt jedes Kind, auch volljährige, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.
Ab dem 2. Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag.
Ab 23 Jahren zahlen Kinderlose einen Zuschlag zur Pflegeversicherung.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Den genauen Satz nennt Ihre Krankenkasse.

Ergebnis

Sie haben Eingaben geändert. Das Ergebnis gilt noch für die vorherigen Werte – bitte neu berechnen.

Gesamtkosten des Arbeitgebers im Monat4.334,40 €Lohnnebenkosten 834,40 € (23,8 % des Bruttolohns). Beim Beschäftigten kommen 2.333,25 € netto an – 53,8 % der Gesamtkosten.

Kosten des Arbeitgebers
Bruttolohn3.500,00 €
Arbeitgeberanteile Sozialversicherung
Krankenversicherung7,3 % plus halber Zusatzbeitrag306,25 €
Pflegeversicherung1,8 %63,00 €
Rentenversicherung9,3 %325,50 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %45,50 €
Umlagen und Unfallversicherung
U1 – Entgeltfortzahlung bei Krankheit2,1 %, kassenabhängig73,50 €
U2 – Mutterschaft0,44 %, kassenabhängig15,40 €
U3 – Insolvenzgeldumlage0,15 %5,25 €
Berufsgenossenschaftnicht angegeben0,00 €
Gesamtkosten4.334,40 €
Abrechnung des Beschäftigten
Brutto → Netto des Beschäftigten
Bruttolohn3.500,00 €
Steuern
LohnsteuerSteuerklasse I− 405,50 €
Solidaritätszuschlagunter der Freigrenze0,00 €
Kirchensteuernicht kirchensteuerpflichtig0,00 €
Sozialversicherung
Krankenversicherung8,75 % Arbeitnehmeranteil inkl. halbem Zusatzbeitrag− 306,25 €
Pflegeversicherung2,4 % Arbeitnehmeranteil, inkl. Kinderlosenzuschlag− 84,00 €
Rentenversicherung9,3 %− 325,50 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 45,50 €
Nettolohn2.333,25 €

Rechenstand 2026: Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, Beiträge nach den Sätzen und Grenzen 2026. Unverbindlich, ohne Gewähr. Methodik und Quellen

Was dieser Rechner nicht abdeckt
  • Minijobs bis 603 € – dafür gibt es den Minijob-Rechner
  • Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
  • betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge und Zuschläge
  • Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld und Mehrfachbeschäftigungen
  • Erstattungen aus der Umlage U1/U2 im Krankheits- oder Mutterschaftsfall

Was zu den Lohnkosten gehört

Für jeden Euro Bruttolohn zahlt der Arbeitgeber zusätzlich seinen Teil der Sozialversicherung und mehrere Umlagen. Diese Lohnnebenkosten erscheinen nicht auf der Gehaltsabrechnung der Beschäftigten, gehören aber zu den tatsächlichen Kosten eines Arbeitsplatzes.

  • Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags der Kasse, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat
  • Pflegeversicherung: 1,8 % (in Sachsen 1,3 %). Den Kinderlosenzuschlag tragen die Beschäftigten allein.
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: 9,3 % und 1,3 %, bis 8.450 € im Monat
  • U1: Umlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, nur in Betrieben mit höchstens 30 Beschäftigten. Satz und Erstattungsquote legt die Krankenkasse fest.
  • U2: Umlage für Mutterschaftsleistungen, für alle Arbeitgeber, ebenfalls kassenabhängig
  • U3: Insolvenzgeldumlage von 0,15 %; Privathaushalte und öffentliche Arbeitgeber zahlen sie nicht
  • Berufsgenossenschaft: Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, abhängig von Branche und Gefahrtarif und einmal jährlich abgerechnet

Beispiel

Bei 3.500,00 € brutto im Monat zahlt ein Kleinbetrieb mit den TK-Umlagesätzen 740,25 € Sozialversicherung und 94,15 € Umlagen. Die Gesamtkosten liegen bei 4.334,40 € – 23,8 % über dem Brutto. Die beschäftigte Person erhält davon in Steuerklasse I 2.333,25 € netto.

Arbeitgeberkosten 2026 im Monat (Beispiel: Kleinbetrieb, U1 2,1 %, U2 0,44 %, ohne BG, Zusatzbeitrag 2,9 %)
BruttoLohnnebenkostenGesamtkostenNetto Beschäftigte/r (Kl. I)
1.200,00 €309,74 €1.509,74 €1.014,11 €
2.000,00 €476,80 €2.476,80 €1.476,84 €
2.500,00 €596,00 €3.096,00 €1.768,92 €
3.500,00 €834,40 €4.334,40 €2.333,25 €
4.500,00 €1.072,80 €5.572,80 €2.871,09 €
6.000,00 €1.410,62 €7.410,62 €3.641,58 €
9.000,00 €1.736,23 €10.736,23 €5.181,95 €

Midijob: Hier zahlt der Arbeitgeber mehr

Im Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € werden die Beiträge der Beschäftigten ermäßigt. Der Arbeitgeber trägt dafür einen größeren Teil des Gesamtbeitrags. Bei 1.200,00 € brutto sind es 277,46 € Arbeitgeberanteil – mehr als die Hälfte der normalen Beitragssätze ergäbe. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.

Budget rückwärts rechnen

Wählen Sie „Bruttogehalt für ein Budget“, wenn Sie wissen, wie viel eine Stelle insgesamt kosten darf. Der Rechner sucht dann das höchste Brutto, dessen Gesamtkosten in das Budget passen.

So rechnen wir

Gesamtkosten = Brutto + AG-Anteile KV/PV/RV/AV + U1 + U2 + U3 + BG
Basis U1, U2, U3 = Brutto, höchstens 8.450 € (Beitragsbemessungsgrenze RV)
Übergangsbereich: AG-Anteil = Gesamtbeitrag aus BE_gesamt − AN-Anteil aus BE_AN

Die Arbeitgeberanteile berechnen wir mit derselben Engine wie den Brutto-Netto-Rechner. Die Umlagesätze sind Beispielwerte der Techniker Krankenkasse für 2026. Andere Kassen haben andere Sätze und können sie auch unterjährig ändern; tragen Sie deshalb den Satz Ihrer Kasse ein.

Quellen

Häufige Fragen

Wie viel kostet ein Mitarbeiter mit 3.500 € brutto?

Rund 4.334,40 € im Monat, wenn der Betrieb U1-pflichtig ist und die Umlagesätze der TK gelten – ohne Berufsgenossenschaft. Hinzu kommen in der Praxis Kosten wie Arbeitsplatz, Weiterbildung oder Sonderzahlungen.

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 2026?

Bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 % sind es 21,15 % des Bruttolohns: 8,75 % Kranken-, 1,8 % Pflege-, 9,3 % Renten- und 1,3 % Arbeitslosenversicherung – jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Dazu kommen die Umlagen.

Muss jeder Betrieb die Umlage U1 zahlen?

Nein. U1 zahlen nur Arbeitgeber mit in der Regel höchstens 30 Beschäftigten. Sie bekommen dafür im Krankheitsfall einen Teil der Lohnfortzahlung erstattet. U2 zahlen dagegen alle Arbeitgeber.

Zahlt der Arbeitgeber den Kinderlosenzuschlag?

Nein. Die 0,6 Prozentpunkte Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren tragen die Beschäftigten allein. Der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung bleibt bei 1,8 %.

Warum steigen die Kosten über der Beitragsbemessungsgrenze langsamer?

Oberhalb von 5.812,50 € (Kranken- und Pflegeversicherung) und 8.450 € (Renten- und Arbeitslosenversicherung) im Monat fallen auf weitere Gehaltsanteile keine Beiträge mehr an – weder für Beschäftigte noch für den Arbeitgeber.

Sind die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber absetzbar?

Arbeitgeberanteile, Umlagen und BG-Beiträge sind Betriebsausgaben. Das senkt den Gewinn, nicht aber die Kosten selbst. Die steuerliche Wirkung hängt von der Rechtsform und dem Steuersatz des Unternehmens ab.