Das Werkstudentenprivileg
Wer ordentlich an einer Hochschule eingeschrieben ist und neben dem Studium arbeitet, bleibt in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei – solange das Studium die Hauptsache ist. In der Rentenversicherung besteht dagegen immer Versicherungspflicht: Sie zahlen 9,3 %, Ihr Arbeitgeber ebenfalls.
Als Faustregel gilt: höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit. Mehr ist möglich, wenn die zusätzliche Arbeit abends, nachts oder am Wochenende liegt, höchstens 26 Wochen im Jahr. In den Semesterferien dürfen Sie unbegrenzt arbeiten.
Was der Rechner rechnet
Die Lohnsteuer berechnen wir nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 – ohne Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in der Vorsorgepauschale, wie das Bundesfinanzministerium es für Studierende vorsieht. Liegt Ihr Lohn zwischen 603,01 € und 2.000 €, gilt für die Rentenversicherung zusätzlich der ermäßigte Übergangsbereich.
Im Beispiel oben bleiben von 1.200,00 € brutto 1.120,51 € netto. Ohne Privileg wären es 1.014,11 € – das Privileg ist hier 106,40 € im Monat wert.
| Brutto | Werkstudent | normal beschäftigt | Vorteil |
|---|---|---|---|
| 800,00 € | 773,77 € | 738,65 € | 35,12 € |
| 1.000,00 € | 947,14 € | 876,38 € | 70,76 € |
| 1.200,00 € | 1.120,51 € | 1.014,11 € | 106,40 € |
| 1.500,00 € | 1.343,41 € | 1.211,43 € | 131,98 € |
| 2.000,00 € | 1.672,75 € | 1.476,84 € | 195,91 € |
| 2.500,00 € | 2.009,00 € | 1.768,92 € | 240,08 € |
Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Lohnsteuer an. Wird im Laufe des Jahres doch Lohnsteuer einbehalten, etwa weil Sie nur einige Monate gearbeitet haben, bekommen Sie sie meist über die Steuererklärung zurück.
Quellen
- TK: Versicherungsrecht kompakt 2026 (Werkstudenten)
- § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V
- Deutsche Rentenversicherung: Übergangsbereich
Häufige Fragen
Warum zahle ich als Werkstudent nur Rentenversicherung?
Weil das Gesetz Studierende in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von der Versicherungspflicht ausnimmt, solange sie neben dem Studium arbeiten. Krankenversichert sind Sie über die studentische Versicherung oder die Familienversicherung.
Darf ich in den Semesterferien mehr als 20 Stunden arbeiten?
Ja. Eine Beschäftigung ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit ist unabhängig von der Stundenzahl privilegiert. Arbeiten Sie dauerhaft und zusätzlich in den Ferien mehr, zählt die Gesamtsicht über das Jahr.
Werkstudent oder Minijob – was bleibt mehr?
Bis 603 € ist der Minijob meist günstiger: Sie zahlen höchstens 3,6 % Rentenversicherung. Darüber sind Sie als Werkstudent im Vorteil gegenüber einem normalen Job, weil Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen.
Gilt das Privileg zwischen Bachelor und Master?
In der Regel nicht, wenn Sie in dieser Zeit nicht eingeschrieben sind. Es kommt auf die Einschreibung und die Umstände an; im Zweifel fragt der Arbeitgeber bei der Krankenkasse nach.
Bekomme ich als Werkstudent die Lohnsteuer zurück?
Oft ja. Liegt Ihr Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (zuzüglich Pauschbeträgen), erstattet das Finanzamt die einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung.