Teilzeitrechner 2026

Zeigt, wie sich Brutto und Netto ändern, wenn Sie Ihre Wochenstunden reduzieren. Beide Nettobeträge werden vollständig und unabhängig voneinander berechnet.

Heute und künftig
€
Ihr aktuelles monatliches Bruttogehalt ohne Einmalzahlungen.
Std.
Std.
Das neue Brutto wird anteilig berechnet.
Steuermerkmale
Klasse IV mit Faktor wird nicht unterstützt.
Bestimmt Kirchensteuersatz und die Pflegeversicherung in Sachsen.
Kirchensteuerpflichtig?
Steht auf Ihrer Lohnabrechnung (oft „Kfb“ oder „Kinderfreibetragszähler“). Er senkt nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer.
Sozialversicherung
Für die Pflegeversicherung zählt jedes Kind, auch volljährige, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.
Ab dem 2. Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag.
Ab 23 Jahren zahlen Kinderlose einen Zuschlag zur Pflegeversicherung.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Den genauen Satz nennt Ihre Krankenkasse.

Ergebnis

Sie haben Eingaben geändert. Das Ergebnis gilt noch für die vorherigen Werte – bitte neu berechnen.

Nettolohn künftig im Monat2.054,42 €− 551,08 € gegenüber heute. 25 % weniger Arbeitszeit, 21,2 % weniger Netto.

40 → 30 Wochenstunden; Monatsbetrag, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer, Kinderfreibeträge 0, keine Kinder (PV), Geburtsjahr 1990, Zusatzbeitrag 2,9 %

Vorher und nachher im Vergleich (Monat)
PostenHeuteKünftigDifferenz
Bruttolohn4.000,00 €3.000,00 €− 1.000,00 €
Steuern524,50 €293,08 €− 231,42 €
Sozialversicherung870,00 €652,50 €− 217,50 €
Nettolohn2.605,50 €2.054,42 €− 551,08 €
Einordnung
Anteil der bisherigen Arbeitszeit75 %
Anteil des bisherigen Nettolohns78,8 %
Netto pro Arbeitsstunde heutebei 173,3 Stunden im Monat15,03 €
Netto pro Arbeitsstunde künftigbei 130 Stunden im Monat15,80 €
Abrechnung heute
Abrechnung heute
Bruttolohn4.000,00 €
Steuern
LohnsteuerSteuerklasse I− 524,50 €
Solidaritätszuschlagunter der Freigrenze0,00 €
Kirchensteuernicht kirchensteuerpflichtig0,00 €
Sozialversicherung
Krankenversicherung8,75 % Arbeitnehmeranteil inkl. halbem Zusatzbeitrag− 350,00 €
Pflegeversicherung2,4 % Arbeitnehmeranteil, inkl. Kinderlosenzuschlag− 96,00 €
Rentenversicherung9,3 %− 372,00 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 52,00 €
Nettolohn2.605,50 €
Abrechnung künftig
Abrechnung künftig
Bruttolohn3.000,00 €
Steuern
LohnsteuerSteuerklasse I− 293,08 €
Solidaritätszuschlagunter der Freigrenze0,00 €
Kirchensteuernicht kirchensteuerpflichtig0,00 €
Sozialversicherung
Krankenversicherung8,75 % Arbeitnehmeranteil inkl. halbem Zusatzbeitrag− 262,50 €
Pflegeversicherung2,4 % Arbeitnehmeranteil, inkl. Kinderlosenzuschlag− 72,00 €
Rentenversicherung9,3 %− 279,00 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 39,00 €
Nettolohn2.054,42 €

Rechenstand 2026: Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, Beiträge nach den Sätzen und Grenzen 2026. Unverbindlich, ohne Gewähr. Methodik und Quellen

Was dieser Rechner nicht abdeckt
  • Minijobs bis 603 € und Midijobs im Übergangsbereich bis 2.000 € im Monat
  • privat Krankenversicherte und Beschäftigte ohne Rentenversicherungspflicht (z. B. Beamte)
  • Steuerklasse IV mit Faktor und eingetragene Freibeträge oder Hinzurechnungsbeträge
  • Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Boni und Abfindungen
  • Firmenwagen und andere Sachbezüge, steuerfreie Zuschläge, Entgeltumwandlung (betriebliche Altersvorsorge)
  • Beschäftigte, die 2026 die Regelaltersgrenze erreichen oder überschritten haben, sowie Bezieher von Versorgungsbezügen
  • Auszubildende mit besonderen Regeln, Grenzgänger und Beschäftigte mit Wohnsitz im Ausland
  • eine Änderung der Steuerklasse durch die Teilzeit: Der Vergleich nutzt in beiden Fällen dieselben Merkmale

So nutzen Sie den Rechner

Tragen Sie Ihr aktuelles Monatsbrutto und Ihre heutigen Wochenstunden ein, dazu die geplante Stundenzahl. Der Rechner ermittelt das künftige Brutto anteilig (bei 30 statt 40 Stunden also 75 %) und rechnet für beide Bruttobeträge eine vollständige Abrechnung mit Lohnsteuer und Sozialbeiträgen. Ihre Steuermerkmale übernehmen Sie wie im Brutto-Netto-Rechner von der Lohnabrechnung.

Warum das Netto weniger sinkt als die Arbeitszeit

Der Einkommensteuertarif ist progressiv: Mit sinkendem Einkommen sinkt auch der durchschnittliche Steuersatz. Ein Teil Ihres Gehaltsverlusts wird deshalb durch geringere Lohnsteuer aufgefangen. Die Sozialbeiträge sinken dagegen ungefähr im selben Verhältnis wie das Brutto, solange Sie unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegen.

Im Beispiel oben arbeitet eine Person künftig 30 statt 40 Stunden, also 25 % weniger. Ihr Netto sinkt von 2.605,50 € auf 2.054,42 € – sie behält 78,8 % ihres bisherigen Nettos. Pro Arbeitsstunde bleiben ihr netto 15,80 € statt 15,03 €.

Teilzeit bei 4.000 € brutto in Vollzeit (40 Std.), Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, NRW
WochenstundenBruttoNettoArbeitszeitNetto im Verhältnis
35 Std.3.500,00 €2.333,25 €87,5 %89,6 %
32 Std.3.200,00 €2.166,75 €80 %83,2 %
30 Std.3.000,00 €2.054,42 €75 %78,8 %
25 Std.2.500,00 €1.768,92 €62,5 %67,9 %
20 Std.2.000,00 €Übergangsbereich50 %–

Liegt das neue Brutto bei 2.000 € im Monat oder darunter, beginnt der Übergangsbereich („Midijob“) mit ermäßigten Beiträgen. Für diesen Bereich zeigt der Rechner bewusst kein Ergebnis an.

Was Teilzeit außer dem Gehalt verändert

  • Rente: Weniger Brutto bedeutet weniger Beiträge und damit weniger Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Urlaub: Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Zahl der Arbeitstage pro Woche. Wer weiter fünf Tage arbeitet, nur kürzer, behält die Zahl der Urlaubstage.
  • Lohnersatzleistungen: Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld orientieren sich am vorherigen Einkommen und fallen nach einer Reduzierung niedriger aus.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden häufig anteilig gezahlt. Maßgeblich sind Arbeits- oder Tarifvertrag.

Anspruch auf Teilzeit

Nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) können Beschäftigte eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Personen beschäftigt. Der Antrag ist spätestens drei Monate vor Beginn in Textform zu stellen. Die zeitlich begrenzte Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG für ein bis fünf Jahre setzt mehr als 45 Beschäftigte voraus. Ihr Arbeitgeber kann den Wunsch aus betrieblichen Gründen ablehnen; im Einzelfall hilft eine Beratung bei Betriebsrat, Gewerkschaft oder Fachanwalt.

Mehr zum Thema lesen Sie im Ratgeber Teilzeit und Gehalt.

Häufige Fragen

Wie viel Netto habe ich bei 30 statt 40 Stunden?

Bei 4.000 € brutto in Vollzeit, Steuerklasse I, kinderlos und ohne Kirchensteuer bleiben 2026 bei 30 Stunden 2.054,42 € netto statt 2.605,50 €. Das sind 78,8 % des bisherigen Nettos bei 75 % der Arbeitszeit.

Wird bei Teilzeit das Brutto immer anteilig gekürzt?

In der Regel ja, wenn Ihr Gehalt an die vertragliche Arbeitszeit gekoppelt ist. Tarifverträge oder Zulagen können abweichen. Tragen Sie in diesem Fall das künftige Brutto direkt in den Brutto-Netto-Rechner ein.

Ändert sich durch Teilzeit meine Steuerklasse?

Nein, die Steuerklasse hängt vom Familienstand ab, nicht von der Arbeitszeit. Bei Ehepaaren kann sich aber eine andere Kombination lohnen, wenn sich die Einkommen annähern. Das prüfen Sie mit dem Steuerklassenrechner.

Wird mein Stundenlohn bei Teilzeit höher?

Brutto bleibt der Stundenlohn gleich. Netto steigt er leicht, weil auf ein niedrigeres Einkommen ein geringerer Steuersatz entfällt.