So nutzen Sie den Rechner
Tragen Sie Ihr aktuelles Monatsbrutto und Ihre heutigen Wochenstunden ein, dazu die geplante Stundenzahl. Der Rechner ermittelt das künftige Brutto anteilig (bei 30 statt 40 Stunden also 75 %) und rechnet für beide Bruttobeträge eine vollständige Abrechnung mit Lohnsteuer und Sozialbeiträgen. Ihre Steuermerkmale übernehmen Sie wie im Brutto-Netto-Rechner von der Lohnabrechnung.
Warum das Netto weniger sinkt als die Arbeitszeit
Der Einkommensteuertarif ist progressiv: Mit sinkendem Einkommen sinkt auch der durchschnittliche Steuersatz. Ein Teil Ihres Gehaltsverlusts wird deshalb durch geringere Lohnsteuer aufgefangen. Die Sozialbeiträge sinken dagegen ungefähr im selben Verhältnis wie das Brutto, solange Sie unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegen.
Im Beispiel oben arbeitet eine Person künftig 30 statt 40 Stunden, also 25 % weniger. Ihr Netto sinkt von 2.605,50 € auf 2.054,42 € – sie behält 78,8 % ihres bisherigen Nettos. Pro Arbeitsstunde bleiben ihr netto 15,80 € statt 15,03 €.
| Wochenstunden | Brutto | Netto | Arbeitszeit | Netto im Verhältnis |
|---|---|---|---|---|
| 35 Std. | 3.500,00 € | 2.333,25 € | 87,5 % | 89,6 % |
| 32 Std. | 3.200,00 € | 2.166,75 € | 80 % | 83,2 % |
| 30 Std. | 3.000,00 € | 2.054,42 € | 75 % | 78,8 % |
| 25 Std. | 2.500,00 € | 1.768,92 € | 62,5 % | 67,9 % |
| 20 Std. | 2.000,00 € | Übergangsbereich | 50 % | – |
Liegt das neue Brutto bei 2.000 € im Monat oder darunter, beginnt der Übergangsbereich („Midijob“) mit ermäßigten Beiträgen. Für diesen Bereich zeigt der Rechner bewusst kein Ergebnis an.
Was Teilzeit außer dem Gehalt verändert
- Rente: Weniger Brutto bedeutet weniger Beiträge und damit weniger Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Urlaub: Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Zahl der Arbeitstage pro Woche. Wer weiter fünf Tage arbeitet, nur kürzer, behält die Zahl der Urlaubstage.
- Lohnersatzleistungen: Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld orientieren sich am vorherigen Einkommen und fallen nach einer Reduzierung niedriger aus.
- Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden häufig anteilig gezahlt. Maßgeblich sind Arbeits- oder Tarifvertrag.
Anspruch auf Teilzeit
Nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) können Beschäftigte eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Personen beschäftigt. Der Antrag ist spätestens drei Monate vor Beginn in Textform zu stellen. Die zeitlich begrenzte Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG für ein bis fünf Jahre setzt mehr als 45 Beschäftigte voraus. Ihr Arbeitgeber kann den Wunsch aus betrieblichen Gründen ablehnen; im Einzelfall hilft eine Beratung bei Betriebsrat, Gewerkschaft oder Fachanwalt.
Mehr zum Thema lesen Sie im Ratgeber Teilzeit und Gehalt.
Häufige Fragen
Wie viel Netto habe ich bei 30 statt 40 Stunden?
Bei 4.000 € brutto in Vollzeit, Steuerklasse I, kinderlos und ohne Kirchensteuer bleiben 2026 bei 30 Stunden 2.054,42 € netto statt 2.605,50 €. Das sind 78,8 % des bisherigen Nettos bei 75 % der Arbeitszeit.
Wird bei Teilzeit das Brutto immer anteilig gekürzt?
In der Regel ja, wenn Ihr Gehalt an die vertragliche Arbeitszeit gekoppelt ist. Tarifverträge oder Zulagen können abweichen. Tragen Sie in diesem Fall das künftige Brutto direkt in den Brutto-Netto-Rechner ein.
Ändert sich durch Teilzeit meine Steuerklasse?
Nein, die Steuerklasse hängt vom Familienstand ab, nicht von der Arbeitszeit. Bei Ehepaaren kann sich aber eine andere Kombination lohnen, wenn sich die Einkommen annähern. Das prüfen Sie mit dem Steuerklassenrechner.
Wird mein Stundenlohn bei Teilzeit höher?
Brutto bleibt der Stundenlohn gleich. Netto steigt er leicht, weil auf ein niedrigeres Einkommen ein geringerer Steuersatz entfällt.