Steuerklassenrechner für Ehepaare 2026

Vergleicht für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner das monatliche Netto in den Kombinationen IV/IV, III/V und V/III – mit vollständiger Lohnsteuer- und Beitragsberechnung für beide Personen.

Person A
€
%
Kirchensteuerpflichtig?
Person B
€
%
Kirchensteuerpflichtig?
Gemeinsam
Je Kind 1,0 Kinderfreibetrag in Klasse III und IV.

Vergleich

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Höchstes gemeinsames Netto im Monat4.711,68 €III/V bringt monatlich 71,67 € mehr als IV/IV. Das ist ein Liquiditätsvorteil, kein Steuergeschenk: Die Jahressteuer wird in der Steuererklärung ausgeglichen.

Netto im Monat nach Kombination
KombinationPerson A / Person BPerson APerson BZusammen
IV/IV2.871,09 €1.768,92 €4.640,01 €
III/Vhöchstes Monatsnetto3.221,09 €1.490,59 €4.711,68 €
V/III2.408,67 €1.956,25 €4.364,92 €
Abzüge im Detail

IV/IV

Person A, Steuerklasse IV
Bruttolohn4.500,00 €
Steuern
LohnsteuerSteuerklasse IV− 650,16 €
Solidaritätszuschlagunter der Freigrenze0,00 €
Kirchensteuernicht kirchensteuerpflichtig0,00 €
Sozialversicherung
Krankenversicherung8,75 % Arbeitnehmeranteil inkl. halbem Zusatzbeitrag− 393,75 €
Pflegeversicherung2,4 % Arbeitnehmeranteil, inkl. Kinderlosenzuschlag− 108,00 €
Rentenversicherung9,3 %− 418,50 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 58,50 €
Nettolohn2.871,09 €
Person B, Steuerklasse IV
Bruttolohn2.500,00 €
Steuern
LohnsteuerSteuerklasse IV− 187,33 €
Solidaritätszuschlagunter der Freigrenze0,00 €
Kirchensteuernicht kirchensteuerpflichtig0,00 €
Sozialversicherung
Krankenversicherung8,75 % Arbeitnehmeranteil inkl. halbem Zusatzbeitrag− 218,75 €
Pflegeversicherung2,4 % Arbeitnehmeranteil, inkl. Kinderlosenzuschlag− 60,00 €
Rentenversicherung9,3 %− 232,50 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 32,50 €
Nettolohn1.768,92 €

III/V

Person A, Steuerklasse III
Bruttolohn4.500,00 €
Steuern
LohnsteuerSteuerklasse III− 300,16 €
Solidaritätszuschlagunter der Freigrenze0,00 €
Kirchensteuernicht kirchensteuerpflichtig0,00 €
Sozialversicherung
Krankenversicherung8,75 % Arbeitnehmeranteil inkl. halbem Zusatzbeitrag− 393,75 €
Pflegeversicherung2,4 % Arbeitnehmeranteil, inkl. Kinderlosenzuschlag− 108,00 €
Rentenversicherung9,3 %− 418,50 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 58,50 €
Nettolohn3.221,09 €
Person B, Steuerklasse V
Bruttolohn2.500,00 €
Steuern
LohnsteuerSteuerklasse V− 465,66 €
Solidaritätszuschlagunter der Freigrenze0,00 €
Kirchensteuernicht kirchensteuerpflichtig0,00 €
Sozialversicherung
Krankenversicherung8,75 % Arbeitnehmeranteil inkl. halbem Zusatzbeitrag− 218,75 €
Pflegeversicherung2,4 % Arbeitnehmeranteil, inkl. Kinderlosenzuschlag− 60,00 €
Rentenversicherung9,3 %− 232,50 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 32,50 €
Nettolohn1.490,59 €

V/III

Person A, Steuerklasse V
Bruttolohn4.500,00 €
Steuern
LohnsteuerSteuerklasse V− 1.112,58 €
Solidaritätszuschlagunter der Freigrenze0,00 €
Kirchensteuernicht kirchensteuerpflichtig0,00 €
Sozialversicherung
Krankenversicherung8,75 % Arbeitnehmeranteil inkl. halbem Zusatzbeitrag− 393,75 €
Pflegeversicherung2,4 % Arbeitnehmeranteil, inkl. Kinderlosenzuschlag− 108,00 €
Rentenversicherung9,3 %− 418,50 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 58,50 €
Nettolohn2.408,67 €
Person B, Steuerklasse III
Bruttolohn2.500,00 €
Steuern
LohnsteuerSteuerklasse III0,00 €
Solidaritätszuschlagunter der Freigrenze0,00 €
Kirchensteuernicht kirchensteuerpflichtig0,00 €
Sozialversicherung
Krankenversicherung8,75 % Arbeitnehmeranteil inkl. halbem Zusatzbeitrag− 218,75 €
Pflegeversicherung2,4 % Arbeitnehmeranteil, inkl. Kinderlosenzuschlag− 60,00 €
Rentenversicherung9,3 %− 232,50 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 32,50 €
Nettolohn1.956,25 €

Rechenstand 2026: Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, Beiträge nach den Sätzen und Grenzen 2026. Unverbindlich, ohne Gewähr. Methodik und Quellen

Was dieser Rechner nicht abdeckt
  • das Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor)
  • Monatslöhne bis 2.000 € (Minijob und Übergangsbereich) sowie privat Krankenversicherte
  • die Jahressteuer laut Einkommensteuerbescheid: Der Vergleich zeigt nur den monatlichen Lohnsteuerabzug
  • Einmalzahlungen, Freibeträge, Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld

Was der Vergleich zeigt – und was nicht

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Sie verändert nicht, wie viel Einkommensteuer ein Paar am Ende für das Jahr schuldet: Bei Zusammenveranlagung gilt immer der Splittingtarif. Wer im Laufe des Jahres zu wenig Lohnsteuer zahlt, zahlt nach der Steuererklärung nach; wer zu viel zahlt, bekommt Geld zurück.

Der Rechner zeigt deshalb den Liquiditätsunterschied: Mit welcher Kombination haben Sie monatlich mehr auf dem Konto? Bei unterschiedlich hohen Gehältern ist das meist III/V für die Person mit dem höheren Lohn in Klasse III.

Beispiel

Person A verdient 4.500,00 €, Person B 2.500,00 € brutto im Monat, beide kinderlos und ohne Kirchensteuer. Mit IV/IV bleiben zusammen 4.640,01 € netto, mit III/V 4.711,68 €, mit V/III 4.364,92 €. Verdienen beide gleich viel, etwa je 3.500,00 €, bringt IV/IV mit 4.666,50 € das höchste Monatsnetto.

Gemeinsames Netto im Monat 2026 (kinderlos, ohne Kirchensteuer, NRW, Zusatzbeitrag 2,9 %)
Brutto A / BIV/IVIII/VV/III
3.000,00 € / 3.000,00 €4.108,84 €4.034,01 €4.034,01 €
4.000,00 € / 2.500,00 €4.374,42 €4.418,76 €4.141,34 €
4.500,00 € / 2.000,01 €4.347,94 €4.488,19 €3.973,68 €
5.000,00 € / 3.000,00 €5.184,51 €5.232,51 €4.944,34 €
6.000,00 € / 2.500,00 €5.410,50 €5.585,84 €5.047,91 €

Worauf Sie achten sollten

  • Pflicht zur Steuererklärung: Wer III/V wählt, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Nachzahlungen sind bei III/V häufiger als bei IV/IV.
  • Lohnersatzleistungen: Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld richten sich nach dem Nettoeinkommen der jeweiligen Person. Eine günstigere Steuerklasse kann diese Leistungen erhöhen, eine ungünstigere sie senken. Bei Elterngeld gelten Fristen für einen Wechsel vor der Geburt.
  • Faktorverfahren: Mit IV mit Faktor verteilt sich die Lohnsteuer genauer nach dem Anteil am gemeinsamen Einkommen. Dieser Rechner bildet das Faktorverfahren nicht ab.
  • Wechsel: Die Steuerklassenkombination können Sie beim Finanzamt ändern lassen, auch online über ELSTER.

Häufige Fragen

Lohnt sich III/V oder IV/IV?

Bei deutlich unterschiedlichen Gehältern bringt III/V meist mehr monatliches Netto, bei ähnlichen Gehältern IV/IV. Die Jahressteuer ist in beiden Fällen gleich; die Differenz gleicht die Steuererklärung aus. Rechnen Sie Ihre eigenen Gehälter oben durch.

Muss ich bei Steuerklasse III/V eine Steuererklärung machen?

Ja. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mit der Kombination III/V sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Wer sollte in Steuerklasse III?

In der Regel die Person mit dem höheren Bruttolohn. Klasse III berücksichtigt den Grundfreibetrag beider Partner, Klasse V dafür keinen.

Warum zeigt der Rechner keinen Steuervorteil für das ganze Jahr?

Weil es ihn durch die Wahl der Steuerklasse nicht gibt. Die endgültige Steuer hängt vom gemeinsamen Jahreseinkommen ab. Die Steuerklasse verschiebt nur, wann Sie die Steuer zahlen.