Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer?
Beides bezeichnet dieselbe Steuer. Im Gesetz heißt sie Umsatzsteuer, im Alltag meist Mehrwertsteuer. Auf Rechnungen und in der Buchhaltung finden Sie oft die Abkürzungen USt. oder MwSt. Rechnerisch gibt es keinen Unterschied.
Die Formeln
Brutto = Netto × (1 + Satz) 100 € → 119 € bzw. 107 € Netto = Brutto ÷ (1 + Satz) Steueranteil = Brutto × Satz ÷ (1 + Satz) 19/119 ≈ 15,966 % 7/107 ≈ 6,542 %
Ein häufiger Fehler: Wer vom Bruttobetrag einfach 19 % abzieht, rechnet zu viel Steuer heraus. Von 119 € sind 19 € Steuer – das sind 15,97 % des Bruttobetrags, nicht 19 %.
| Netto | + 19 % | Brutto (19 %) | + 7 % | Brutto (7 %) |
|---|---|---|---|---|
| 10,00 € | 1,90 € | 11,90 € | 0,70 € | 10,70 € |
| 50,00 € | 9,50 € | 59,50 € | 3,50 € | 53,50 € |
| 100,00 € | 19,00 € | 119,00 € | 7,00 € | 107,00 € |
| 250,00 € | 47,50 € | 297,50 € | 17,50 € | 267,50 € |
| 500,00 € | 95,00 € | 595,00 € | 35,00 € | 535,00 € |
| 1.000,00 € | 190,00 € | 1.190,00 € | 70,00 € | 1.070,00 € |
7 % im Restaurant – seit 2026 dauerhaft
Für Speisen in Restaurants und beim Catering gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %. Getränke sind davon ausgenommen und bleiben bei 19 %. Eine Restaurantrechnung enthält deshalb oft beide Sätze. Im Modus „Rechnung“ können Sie das mit dem Restaurant-Beispiel ausprobieren: 38,90 € netto ergeben 43,37 € brutto.
Rundung auf Rechnungen
Ob die Steuer je Position oder auf die Summe je Steuersatz gerundet wird, kann einen Cent ausmachen. Ein Gesetz schreibt dafür keine bestimmte Methode vor; üblich ist die Rundung auf die Summe je Steuersatz. Der Rechner zeigt beide Ergebnisse nebeneinander.
Kleinunternehmerregelung
Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Gesamtumsatz (netto) hat, kann als Kleinunternehmer auf die Umsatzsteuer verzichten. Seit 2025 gilt: Schon der Umsatz, mit dem die 100.000 € überschritten werden, ist steuerpflichtig. Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Vorsteuer abziehen.
Quellen
- § 12 UStG (Steuersätze)
- § 19 UStG (Kleinunternehmer)
- Bundesregierung: Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
- Bundestag, Drucksache 21/1974 (7 % auf Speisen ab 2026)
Häufige Fragen
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bzw. 1,07), dann erhalten Sie das Netto. Die Differenz ist die Steuer. Beispiel: 59,50 € ÷ 1,19 = 50,00 € netto, also 9,50 € Mehrwertsteuer.
Gibt es einen Unterschied zwischen MwSt und USt?
Nein. Umsatzsteuer ist der Begriff im Gesetz, Mehrwertsteuer der umgangssprachliche. Gemeint ist dieselbe Steuer.
Gilt der ermäßigte Satz im Restaurant auch für Getränke?
Nein. Seit 2026 gilt 7 % dauerhaft für Speisen, Getränke werden weiterhin mit 19 % besteuert. Bei Menüs mit Getränk muss der Preis aufgeteilt werden.
Wofür gilt der ermäßigte Satz von 7 %?
Unter anderem für die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, den öffentlichen Nahverkehr, Übernachtungen in Hotels und Speisen in der Gastronomie. Die vollständige Liste steht in § 12 Abs. 2 UStG und der Anlage 2 zum UStG.
Muss ich als Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?
Nein, Sie dürfen es sogar nicht. Auf die Rechnung gehört ein Hinweis, dass nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird.