Brutto und Netto: Was zwischen den beiden Zahlen passiert
Brutto ist, was im Arbeitsvertrag steht. Netto ist, was auf Ihrem Konto ankommt. Dazwischen liegen Steuern und Sozialbeiträge – und die sind kein fester Prozentsatz.
Brutto: der vereinbarte Lohn
Der Bruttolohn ist der Betrag, den Arbeitgeber und Beschäftigte vereinbaren, bevor etwas abgezogen wird. Dazu können neben dem Grundgehalt Zulagen, Provisionen und Sachbezüge gehören. Auf der Gehaltsabrechnung heißt er oft „Gesamtbrutto“.
Netto: der ausgezahlte Lohn
Vom Brutto behält der Arbeitgeber Steuern und Ihre Beitragsanteile zur Sozialversicherung ein und überweist sie an Finanzamt und Krankenkasse. Der Rest ist Ihr Nettolohn. Stehen auf der Abrechnung noch weitere Posten, etwa vermögenswirksame Leistungen oder ein Vorschuss, ergibt sich daraus der Auszahlungsbetrag.
Die Abzüge im Überblick
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie hängt vor allem von der Höhe des Lohns und der Steuerklasse ab. Der Tarif ist progressiv: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr fällt nichts an, danach steigt der Steuersatz mit jedem Euro, bis zum Spitzensteuersatz von 42 % und dem Reichensteuersatz von 45 %.
Solidaritätszuschlag
5,5 % der Lohnsteuer, aber nur oberhalb einer Freigrenze von 20.350 € Lohnsteuer im Jahr (Steuerklasse III: 40.700 €). Für die meisten Beschäftigten entfällt er.
Kirchensteuer
Für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern, bezogen auf die Lohnsteuer.
Sozialversicherung
Ihr Anteil 2026: 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung, 1,8 % für die Pflegeversicherung (kinderlos ab 23 Jahren 2,4 %), 9,3 % für die Rentenversicherung und 1,3 % für die Arbeitslosenversicherung. Den gleichen Anteil zahlt grundsätzlich Ihr Arbeitgeber zusätzlich, bei der Pflegeversicherung ohne den Kinderlosenzuschlag.
Ein Beispiel mit Zahlen
Bei 3.500,00 € brutto im Monat, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, gehen 2026 405,50 € Lohnsteuer und 761,25 € Sozialbeiträge ab. Es bleiben 2.333,25 € netto, das sind 66,7 % des Bruttolohns.
Warum es keinen festen Prozentsatz gibt
Zwei Effekte wirken gegeneinander. Die Lohnsteuer steigt mit dem Einkommen überproportional. Die Sozialbeiträge dagegen enden an den Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei 9.000,00 € brutto zahlen Sie deshalb dieselben Beiträge wie bei 8.450 €.
| Brutto | Steuern | Sozialbeiträge | Netto | Netto-Anteil |
|---|---|---|---|---|
| 2.500,00 € | 187,33 € | 543,75 € | 1.768,92 € | 70,8 % |
| 4.000,00 € | 524,50 € | 870,00 € | 2.605,50 € | 65,1 % |
| 6.000,00 € | 1.074,33 € | 1.284,09 € | 3.641,58 € | 60,7 % |
| 9.000,00 € | 2.274,26 € | 1.543,79 € | 5.181,95 € | 57,6 % |
Was das Netto außerdem beeinflusst
- Steuerklasse: III senkt die Lohnsteuer deutlich, V erhöht sie. Für Paare lohnt ein Vergleich im Steuerklassenrechner.
- Kinder: Sie senken den Pflegebeitrag und über Kinderfreibeträge Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Lohnsteuer selbst bleibt beim Abzug gleich; den Vorteil für Kinder gibt es über das Kindergeld oder die Steuererklärung.
- Krankenkasse: Jede Kasse legt einen eigenen Zusatzbeitrag fest. Ein Prozentpunkt Unterschied macht für Sie einen halben Prozentpunkt des Bruttolohns aus.
- Wohnort: In Sachsen ist der Pflegebeitrag für Beschäftigte höher, in Bayern und Baden-Württemberg die Kirchensteuer niedriger.
Ihr persönliches Netto berechnen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner. Wenn Sie umgekehrt ein Wunschnetto haben, hilft der Netto-Brutto-Rechner.